Check FÜR VERMIETER UND VERPÄCHTER
Fruchtgenuss und Vermietung
Bei den vielfach üblichen Fruchtgenussvereinbarungen geht laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Abschreibung für den Fruchtnießer verloren, wenn dem Eigentümer nicht nachweislich eine Zahlung für die Substanzabgeltung in Höhe der bisherigen Abschreibung bezahlt wird. Die Sicherung der Abschreibung über diese Zahlung ist nur bei Vorbehalts-Fruchtgenussvereinbarungen möglich (nicht beim von der Finanzverwaltung kritischer gesehen Zuwendungsfruchtgenuss). Unter Umständen ist es daher ratsam, noch im laufenden Jahr eine Zahlung für die Substanzabgeltung zu leisten.
Stand 19. November 2025 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)