EINKOMMENSTEUER│Inflationsanpassung („kalte Progression“)
Seit der Abschaffung der „kalten Progression“ werden die Tarifstufen, wesentliche Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Das verbleibende Drittel wird aufgrund der Budgetsituation für die Jahre 2025 bis 2028 ausgesetzt. Gemäß Inflationsanpassungsverordnung 2026 werden die anzupassenden Beträge um 1,733% angehoben (aufgrund der nach § 33a Abs 3 EStG ermittelten Inflationsrate von 2,6%).
Stand 19. November 2025 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)