GELDWESEN│Inflationsschutz und steuerliche Situation
Ein stabiles und gut funktionierendes Geldwesen ist die Lebensader einer modernen Wirtschaft. Man kann sich das Geldwesen als den Blutkreislauf einer Volkswirtschaft vorstellen:
- Das Geld ist das Blut.
- Die Banken sind das Herz, das das Blut pumpt und in Umlauf bringt.
- Die Zentralbank ist das Gehirn, das die Pumprate und den Blutdruck (Zinsen und Geldmenge) steuert.
- Die Unternehmen und Haushalte sind die Organe und Muskeln, die mit dem Blut versorgt werden müssen, um zu funktionieren.
Inflation bedroht die Stabilität unseres Systems. Aktuell beträgt sie in Österreich rund 4%. Das Inflationsziel der EZB wäre 2%.
Inflationsursachen sind unter anderem die extrem lockere Geld- und Fiskalpolitik der letzten Jahre (=Nachfrageschock), Angebotsschocks (andere Energielieferanten, Lieferkettenunterbrechungen etc) sowie die Lohn-Preis-Spirale (als Folge und Verstärker).
Es gibt verschiedene Anlageformen, je nach Risikoprofil und Zeithorizont, um sich vor der Inflation zu schützen. Beispielsweise ist Gold seit Jahresbeginn im Euroraum um ca. 40% gestiegen, Silber um ca. 60%. Interessant ist diese Anlageform in physisches Edelmetall aus steuerlicher Sicht deshalb, da im Gegensatz zu vielen anderen Anlageformen diese immer noch steuerfrei sein kann.
Wir sind weder Anlageberater noch Experten für Makroökonomie, möchten aber die gängigen Instrumente zum Inflationsschutz festhalten, dies im Kontext der steuerlichen Behandlung in Österreich.
| Anlageform | Vorteile | Nachteile | Steuerliche Behandlung in Österreich |
| Aktien/Aktienfonds | Langfristiges Wachstum, Liquidität | Kurzfristige Volatilität | KESt 27,5% auf Dividenden und realisierte Kursgewinne.[1] |
| Gold/Edelmetalle | Bewährter Schutz, krisensicher | Keine laufenden Erträge | Steuerfrei bei physischem Besitz im Privatvermögen (Münzen, Barren), sofern die Haltedauer mindestens 1 Jahr beträgt. Bei einer Haltedauer unter einem Jahr fällt der persönliche Einkommenssteuersatz (bis zu 55%) auf den Gewinn an. |
| Immobilien | Stetige Mieteinnahmen, Sachwert | Illiquide, hohes Mindestkapital | Mieteinnahmen: Werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (bis zu 55%). Verkaufsgewinn: Immobilienertragsteuer von 30% auf den Gewinn.[2] |
| Kryptowährungen[3] | Potenzial für hohe Renditen | Extrem volatil, hochspekulativ | KESt 27,5% auf laufende Einkünfte und realisierte Kursgewinne.[4] |
[1] seit 01.04.2012 steuerpflichtig im Privatvermögen
[2] seit 01.04.2012 steuerpflichtig im Privatvermögen
[3] Die Kryptowährung Bitcoin wurde von Satoshi Nakamoto mit einer maximalen Gesamtmenge von 21 Millionen Coins ausgestaltet. Diese Begrenzung ist im Protokoll verankert und unterscheidet Bitcoin damit bewusst von traditionellen sowie anderen (Krypto)Währungen mit variabler Ausgabe.
[4] seit 01.03.2022 steuerpflichtig im Privatvermögen
Stand 19. November 2025 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)