PRIVATSTIFTUNG│Erhöhung Zwischensteuer auf 27,5%

Die Zwischensteuer bei Privatstiftungen wurde 2001 eingeführt und betrug damals 12,5%. Mit BBG 2011 wurde sie auf 25% angehoben (bis 2022). Aktuell beträgt sie seit 2024 23%. Nun wird ab dem Veranlagungsjahr 2026 die Zwischensteuer auf 27,5% angehoben, wodurch eine „Entkoppelung“ vom regulären Körperschaftsteuersatz erfolgen soll. Die grundlegende Systematik der Zwischensteuer soll sich dadurch nicht ändern.


Stand 19. November 2025 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)