UMSATZSTEUER│Die Kleinunternehmerregelung seit 01.01.2025
Aufgrund der Umsetzung der RL (EU) 2020/285 gibt es bereits seit 01.01.2025 wesentliche Neuerungen für Kleinunternehmer. Nachfolgend soll die aktuelle Rechtslage nochmals kurz dargestellt werden:
| Alte Rechtslage (bis 31.12.2024) | Aktuelle Rechtslage (ab 01.01.2025) | |
| Umsatzgrenze | € 35.000 Nettogrenze bei Umsätzen mit 20% USt entspricht dies einer Bruttogrenze iHv € 42.000 | € 55.000 Bruttogrenze |
| Beobachtungszeitraum | Wird im aktuellen Veranlagungszeitraum die Umsatzgrenze überschritten, tritt die Steuerpflicht rückwirkend für den gesamten Veranlagungszeitraum ein. | Die Umsatzgrenze darf im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht überschritten worden sein. Erst ab Überschreitung der Grenze tritt ab diesem Zeitpunkt die Steuerpflicht ein. |
| Toleranzregelung | Einmaliges Überschreiten von 15% innerhalb von fünf Kalenderjahren ist unschädlich. | Bei Überschreitung von nicht mehr als 10% kann die Kleinunternehmerregelung bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Anschließend kommt es zum Wegfall der Kleinunternehmerregelung. |
Kleinunternehmer, die ihre Umsätze gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG steuerfrei behandeln, sind bisher und weiterhin verpflichtet, in der Rechnung auf die Steuerbefreiung hinzuweisen.
Nach der alten Rechtslage durften die Kleinunternehmerregelung nur Unternehmer in Anspruch nehmen, welche ihr Unternehmen im Inland betrieben haben. Nun ist dies auch für alle Unternehmer außerhalb von Österreich möglich, die ihr Unternehmen in einem EU-Land betreiben (nicht: Drittland). Hierfür sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Bruttoumsatz in Österreich ist unter € 55.000
- Bruttoumsatz in der gesamten EU ist unter € 100.000
- Antragstellung und Meldungen im Sitzland erforderlich
Umgekehrt können auch österreichische Kleinunternehmer im EU-Ausland als EU-Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer (unecht) befreite Umsätze tätigen.
Stand 19. November 2025 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)