WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER│Neue Meldepflichten bei Treuhandschaften

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) trat am 15.01.2018 in Kraft und begründet eine elektronische Meldepflicht von Rechtsträgern mit Sitz in Österreich an die Statistik Austria zur Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer. Das Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Verletzung dieser Meldeverpflichtung kann zu einem Finanzvergehen führen und wird mit empfindlichen Geldstrafen von € 5.000 bis zu € 200.000 bestraft. Die Meldepflichten wurden dabei in den letzten Jahren laufend weiter verschärft und ausgeweitet. Zuletzt kam es am 01.10.2025 zu Änderungen gem BGBl. I Nr. 151/2024 in Bezug auf Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften):

Diese wurden erstmalig explizit definiert. Die Meldeverpflichtungen wurden ausgeweitet, sodass neben den wirtschaftlichen Eigentümern auf Ebene des meldepflichtigen Rechtsträgers auch Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften) und deren Vertragsparteien – Nominatoren (Treugeber), Nominees (Treuhänder) und Nominee-Direktoren – zu melden sind. Diese Änderung betrifft, neben den bereits bisher meldepflichtigen Treuhandschaften, insbesondere bisher meldebefreite Rechtsträger, welche erstmalig ab 01.10.2025 der Meldepflicht unterliegen.


Stand 19. November 2025 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)